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Pass- und Personalausweisangelegenheiten - nur für deutsche Staatsangehörige
Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen im Irak stellen deutschen Staatsangehörigen mit Wohnsitz im Irak auf Antrag Reisepässe und Personalausweise aus.
Allgemeine Hinweise
Zur Beantragung eines Reisepasses oder eines Personalausweises ist grundsätzlich die persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich. Für die Beantragung eines Dokuments für ein Kind ist die persönliche Vorsprache beider sorgeberechtigten Elternteile und des Kindes erforderlich. Sollte ein Elternteil verhindert sein, ist dessen schriftliche Zustimmung zum Antrag mit beglaubigter Unterschrift vorzulegen.
Alle irakischen Urkunden und Ausweise müssen ins Deutsche übersetzt und bis einschließlich zum irakischen Außenministerium überbeglaubigt sein. Bei Urkunden, die in der Region Kurdistan/Irak ausgestellt wurden, genügt die Überbeglaubigung durch das Department of Foreign Relations (DFR).
Übersetzungen müssen mit dem Original bzw. mit einer Kopie des Originals durch den Übersetzer untrennbar verbunden werden (d.h. mit Öse/Klammer o.ä. sowie mit Siegelabdruck des Übersetzers über alle verbundenen Seiten versehen sein).
Weitere Unterlagen können abhängig vom Einzelfall verlangt werden.
Die Gebühr für einen biometrischen Reisepass beläuft sich auf ca. 110,- USD, bei Antragstellern unter 24 Jahre auf ca. 75,- USD. Die Gebühr erhöht sich jedoch, wenn weiterhin ein Wohnsitz in Deutschland besteht oder ein Pass mit 48 Seiten beantragt wird. Die Gebühr für einen vorläufigen Reisepass beträgt ca. 75,- USD. Auch hier erhöht sich die Gebühr, wenn der Antragsteller weiter in Deutschland gemeldet ist.
Die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises beläuft sich bei Antragstellern über 24 Jahre auf ca. 75,-USD. Bei Unzuständigkeit der deutschen Auslandsvertretungen erhöht sich die Gebühr auf ca. 90,- USD.
Die Bearbeitungszeit für einen biometrischen Reisepass und Personalausweis beträgt ca. 4 – 8 Wochen, sofern alle erforderlichen antragsbegründenden Unterlagen vorliegen; für alle anderen Passarten ca. 1 Woche.
Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Vor dem 1. Januar 2024 ausgestellte bzw. beantragte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.
Unter folgendem Link finden Sie Informationen des BMI zu den Sicherheitsmerkmalen des Reisepasses und des Personalausweises:
Der Personalausweis – Sicherheitsmerkmale (bund.de)
Botschaft Bagdad
Personen mit Wohnsitz in den zentralirakischen Provinzen können ihren Antrag in der Botschaft Bagdad stellen. Für die Vorsprache bei der Botschaft Bagdad benötigen Sie pro Dokument einen Termin, den Sie unter folgendem Link buchen können:
ZUR TERMINBUCHUNG KLICKEN SIE BITTE HIER
Generalkonsulat in Erbil
Die Annahme von Pass- und Personalausweisanträgen erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung per Kontaktformular. Nennen Sie dabei bitte einen Terminwunsch und schildern Sie kurz Ihr Anliegen .
Bitte teilen Sie Ihren Vor- und Nachnamen, Ihr Geburtsdatum sowie Ihren Wohnort in der Region Kurdistan/Irak mit. Ferner teilen Sie bitten Ihren Wunschtermin mit und ob Sie lieber vormittags oder nachmittags einen Termin erhalten möchten.
Welche Unterlagen benötige ich für eine Beantragung?
FAQ
Nachfolgend finden Sie außerdem einige häufig gestellte Fragen zum Thema Pässe und Personalausweise und die entsprechenden Antworten. Weitere Informationen finden Sie auch unter folgendem Link, der Sie zum Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern und für Heimat führt, sowie in dieser Broschüre. Wenn Sie darüber hinaus noch Fragen haben, können Sie sich gerne an die Botschaft Bagdad / das Generalkonsulat Erbil wenden. Wir beraten Sie gerne.
Muss ich zur Pass- bzw. Personalausweisbeantragung persönlich erscheinen?
Ja. Die persönliche Vorsprache des Antragstellers ist in jedem Fall erforderlich. Das gilt auch für Kinder, die noch keine 6 Jahre alt sind. Zur Beantragung von Pässen für Minderjährige (unter 18 Jahren) und für Personalausweise für Minderjährige (unter 16 Jahren) müssen die Sorgeberechtigten, in der Regel beide Elternteile, mit dem Kind vorsprechen.
Muss ich zur Beantragung wirklich alle Unterlagen, die im Merkblatt aufgeführt sind, mitbringen?
Ja. Bei Fragen zur Beschaffung von einzelnen Unterlagen können Sie sich gerne vorab mit der Botschaft/dem Generalkonsulat in Verbindung setzen. Bitte beachten Sie, dass die Botschaft /das Generalkonsulat bei der Beschaffung von Urkunden nicht behilflich sein kann.
Warum muss ich alle Unterlagen, die im Merkblatt aufgeführt sind mitbringen? Reicht es nicht, wenn ich meinen bisherigen Reisepass/Personalausweis vorlege?
Nein. Die Vorlage Ihres bisherigen Ausweisdokuments zwecks Beantragung eines neuen Ausweisdokuments reicht nicht aus. Vor jeder Ausstellung eines neuen Dokuments muss u.a. geprüft werden, ob die notwendigen Ausstellungsvoraussetzungen erfüllt sind und welchen Namen der Antragsteller nach deutschem Recht führt. Zur Klärung der staatsangehörigkeits- und namensrechtlichen Fragen ist die Vorlage von entsprechenden Nachweisen und Dokumenten unentbehrlich.
Ich kann meine Geburtsurkunde (Heiratsurkunde…) nicht finden bzw. habe diese Urkunde(n) nicht mehr. Was mache ich jetzt?
Sie beantragen bei den zuständigen irakischen Behörden bzw. beim zuständigen Standesamt in Deutschland die Ausstellung einer neuen Urkunde. Die Botschaft/das Generalkonsulat kann die Urkundenbeschaffung leider nicht für Sie übernehmen.
Welche Dokumente muss ich im Original und welche in Kopie mitbringen? Welche Kopien müssen beglaubigt sein?
Grundsätzlich legen Sie alle Dokumente im Original mit den entsprechenden benötigten Kopien vor. Die Originale können Sie anschließend wieder mitnehmen. Wenn Sie von einem Dokument kein Original, sondern nur noch eine beglaubigte Kopie besitzen, können Sie diese beglaubigte Kopie anstelle des Originals mitbringen. Wenn Sie von einem Dokument (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde…) nur noch eine einfache Fotokopie zuhause haben, müssen Sie das Dokument neu beschaffen, da die Vorlage einfacher Fotokopien (ohne das dazugehörige Originaldokument bzw. der beglaubigten Fotokopie) nicht ausreicht.
Muss ich deutsche Übersetzungen meiner irakischen Dokumente mit vorlegen?
Ja. Für die Beantragung werden Übersetzungen von allen arabisch-/kurdischsprachigen Dokumenten ins Deutsche oder Englische benötigt.
Was muss ich beim Passfoto beachten?
Bitte entnehmen Sie der Fotomustertafel die Anforderungen, denen Ihr Passbild entsprechen muss. Nach Möglichkeit sollten Sie die Informationen ausdrucken und dem Fotografen Ihrer Wahl zeigen, da irakische Fotogeschäfte erfahrungsgemäß nicht mit den Anforderungen für deutsche Passbilder vertraut sind.
Ein Foto, das nicht den biometrischen Anforderungen entspricht, kann für die Passbeantragung nicht verwendet werden.
Wie erfahre ich, dass mein Pass/Personalausweis fertig ist und muss ich ihn persönlich bei der Auslandsvertretung abholen?
Bitte geben Sie im Antragsformular Ihre aktuellen Kontaktdaten (Telefon und/oder E-Mail-Adresse) an, unter der wir Sie erreichen können. Sobald der Ihr Dokument fertig ist, werden wir Sie informieren.
Zur Abholung müssen Sie persönlich erscheinen oder einer dritten Person eine schriftliche Vollmacht erteilen, die die Person zur Abholung mitbringen muss. Sofern Sie das Ausweisdokument nicht selbst abholen werden, teilen Sie uns dies am besten bereits bei der Antragsstellung mit. Wir vermerken dies dann auf den Unterlagen.
Was passiert mit meinem alten Pass/Personalausweis? Muss ich diesen abgeben, wenn ich einen neuen beantrage?
Nein. Ihr altes Ausweisdokument muss bei Antragstellung und Aushändigung des neuen Dokuments vorgelegt werden. Falls Sie das Dokument als Erinnerung behalten möchten, wird dieses bei Abholung des neuen Dokuments durch die Botschaft/das Generalkonsulat entwertet und Ihnen wieder ausgehändigt.
Ich habe einen deutschen Pass. Hat mein Kind auch ein Recht auf einen deutschen Pass?
In der Regel ja. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil bei der Geburt des Kindes deutsch ist. Bitte lesen Sie hierzu die Informationen in der Rubrik „Personenstand“ aufmerksam durch und setzen Sie sich für weitere Informationen mit der Botschaft/dem Generalkonsulat in Verbindung.
Bei Geburtsort des Kindes im Irak: Bitte beachten Sie, dass das Verfahren bis zur erstmaligen Passausstellung für Ihr Kind sehr zeitaufwändig ist (mehrere Wochen bis zum Teil mehrere Monate), da zunächst einige rechtliche Vorfragen geklärt werden müssen (Abstammung und Staatsangehörigkeit, Namensführung nach deutschem Recht).
Was ist der Unterschied zwischen einem Kinderreisepass und einem biometrischen Reisepass für mein Kind?
Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, konnten die gesetzlichen Vertreter bis zum 31.12.2023 entscheiden, ob ein biometrischer Reisepass oder ein Kinderreisepass ausgestellt werden soll.
Ein Kinderreisepass ist, wie der biometrische Reisepass, ein vollwertiges, offizielles Reise- und Identitätsdokument der Bundesrepublik Deutschland. Er enthält keinen elektronischen Chip und konnte bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres eines Kindes ausgestellt werden. Die Gültigkeit beträgt ein Jahr. Da im Kinderreisepass keine Fingerabdrücke und biometrischen Merkmale gespeichert werden, ist ein Kinderreisepass z. B. nicht gültig für die visumsfreie Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika (keine Teilnahme am US-Visa Waiver-Programm). Auch wird dieser Pass von manchen Ländern nicht anerkannt. Auf der Internetseite des Auswärtigen Amts können Sie diese Informationen länderspezifisch unter den Reise- und Sicherheitshinweisen finden.
Der biometrische Reisepass ist mit einem elektronischen Chip versehen. Bei Kindern werden erst ab einem Alter von 6 Jahren Fingerabdrücke abgenommen. Die Gültigkeitsdauer eines biometrischen Reisepasses beträgt bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 6 danach 10 Jahre. Der biometrische Reisepass ist weltweit anerkannt.