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Bekanntmachung für Deutsche zur Wahl zum Europäischen Parlament

21.02.2024 - Artikel

Am 9. Juni 2024 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt.

Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und im Bundesgebiet keine Wohnung mehr innehaben, können bei Vorliegen der sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen an der Wahl teilnehmen.

Für ihre Wahlteilnahme ist u. a. Voraussetzung, dass sie

  • entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt, oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind,
  • in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Diese Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen; er soll bald nach dieser Bekanntmachung abgesandt werden.

Einem Antrag, der erst nach dem 19. Mai 2024 bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 17 Abs. 1 der Europawahlordnung).

Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter sind online auf der Seite der Bundeswahlleiterin (www.bundeswahlleiterin.de) verfügbar. Sie können auch bei


- der Botschaft Bagdad/dem Generalkonsulat Erbil
- der Bundeswahlleiterin, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn, Postfach 170377, 53929 Bonn, Germany;
- den Kreis- und Stadtwahlleitungen in der Bundesrepublik Deutschland
angefordert werden.

Weitere Auskünfte erteilt die Botschaft Bagdad/das Generalkonsulat Erbil auf der Internetseite www.irak.diplo.de.



Nutzung des amtlichen Kurierwegs

Für Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und für Wahlbriefe kann ausnahmsweise der Kurierweg über das Auswärtige Amt mitbenutzt werden. Bitte beachten Sie, dass auf dem amtlichen Kurierweg nur aller zwei Wochen Post nach Berlin übersandt wird und dieser Weg oftmals nicht schneller ist die Nutzung eines internationalen Versanddienstleisters.

Wenn Sie sich entscheiden, den amtlichen Kurierweg zu nutzen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Kreuzen Sie im Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis unter Nr. 12 das zweite Kästchen an und geben Sie die folgende Adresse an:

Auswärtiges Amt
Botschaft Bagdad / Generalkonsulat Erbil (je nachdem, wo Sie wohnhaft sind)
Kurstr. 36
10117 Berlin

Senden Sie Ihren an das zuständige Wahlamt in Deutschland gerichteten Brief (20 g, vorab mit 0,85 € frankiert, deutsche Briefmarke!) umgehend an die Botschaft Bagdad/ das Generalkonsulat Erbil bzw. geben Sie den Brief persönlich bei der Botschaft/ beim Generalkonsulat ab:

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Mahala 609, Street 3
House Nr. 53
Baghdad-Hay Al-Mansour

Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland
Kirkuk Road, Azadi, opp. Salahaddin University
Erbil

Bitte berücksichtigen Sie, dass der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis dem zuständigen Wahlamt in Deutschland spätestens bis zum 19. Mai 2024 vorliegen muss.

Sobald Ihre beantragten Wahlunterlagen bei der Botschaft/dem Generalkonsulat eingehen, werden Sie von der Botschaft/dem Generalkonsulat unterrichtet – geben Sie dafür bitte unbedingt Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer im Schreiben an die Botschaft/an das Generalkonsulat an. Sie können die Wahlunterlagen ausschließlich persönlich abholen; ein Versand ist nicht möglich.

Zur Rückübersendung der Wahlunterlagen gelten dieselben Adressen wie oben angeführt. Der Wahlbrief selbst muss nicht frankiert werden. Die Wahlbriefe müssen bis zum 17. Mai 2024 bei der Botschaft/dem Generalkonsulat eingegangen sein, um eine rechtzeitige Übersendung nach Berlin sicherzustellen.

Bei Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs und ggf. Übernahme der Weiterleitung von Wahlunterlagen an die/den Wahlberechtigte/n ist die Haftung des Auswärtigen Amts für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Beförderung oder Zustellung der Wahlunterlagen ausgeschlossen. Eine Nachverfolgung der Sendung ist nicht möglich. Die Entscheidung, den Kurierweg mitzubenutzen oder nicht, liegt allein bei der/dem Wahlberechtigten. Es steht Wahlberechtigten frei, sich für die Korrespondenz mit Wahlämtern selbst und auf eigene Kosten privater Kurierdienste zu bedienen.

Bagdad/Erbil, 20. Februar 2024

Botschaft Bagdad
Generalkonsulat Erbil

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