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WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR BEANTRAGUNG VON VISA

Artikel

Wichtiger Hinweis

Termine für die Beantragung von Schengen-Visa werden regelmäßig am Freitag freigeschaltet und können unter gebucht werden.
Zahlen Sie nur die geringe Servicegebühr bei VFS und nicht an Reisebüros oder Dritte, die Ihnen gegen hohe Vermittlungsgebühren Termine vermitteln wollen.
Das Generalkonsulat wird Termine wieder stornieren lassen, wenn der Verdacht besteht, dass für die Vermittlung hohe Gebühren verlangt worden sein können.

Achtung: Antragsteller, die trotz erfolgter Bankeinzahlung der Servicegebühr nicht zum Zuge gekommen sind, können die eingezahlte Gebühr bis zur nächsten Beantragung stehen lassen oder sich diese direkt in den Räumlichkeiten von VFS Global auszahlen lassen. Erstattet wird nur die Bearbeitungsgebühr von VFS Global, nicht die Bearbeitungsgebühr der Bank.

Allgemeine Informationen zur Terminbuchung zur Beachtung:

  • Bitte achten Sie bei der Onlinebuchung unbedingt darauf, dass Ihr Name und Ihre Passnummer korrekt, wie in Ihrem Reisepass, eingegeben wird. Sollte es hier Abweichungen geben, ist Ihr Termin ungültig.
  • Geben Sie nur persönliche Mailadressen und Telefonnummern an, die auch für das Visumverfahren als Kontakt benutzt werden können.
  • Termine können nicht verlegt werden.
  • Termine können nicht storniert werden.
  • Achten Sie auf die Buchung der richtigen Kategorie entsprechend Ihres Reisezwecks (Besuch von Familie/Freunden, Geschäft, Konferenz, Kultur, Tourismus, medizinische Behandlung oder EU-Freizügigkeit für Ehegatten)
  • Die Einzahlung der Servicegebühr stellt noch keine Terminbuchung dar. Der Termin muss im Anschluss über die Webseite von VFS Global bestätigt werden.
  • Die Servicegebühr wird in US-Dollar angegeben und kann sich je nach Kurs ändern. Die Servicegebühr kann nach Terminbuchung nicht zurückerstattet werden.
  • Das Generalkonsulat behält sich aufgrund andauernder Vorwürfe des Handelns mit Terminen vor, diese zu prüfen und auch ggf. wieder zu stornieren.

Bitte beachten Sie überdies unbedingt die Angaben von VFS.Global zur Terminbuchung und Antragsstellung.

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Beschwerden zum Schengen-Visum-Verfahren

Antragsteller von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals, des externen Dienstleistungserbringers VFS Global oder den Prozess der Visumantragstellung einreichen. Bitte wählen Sie hierzu im Kontaktformular den Adressaten „Beschwerde zum Schengen-Visum-Verfahren“. Bitte beachten Sie dabei, dass Beschwerden nur in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden können; Beschwerden in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch können wir nicht nachgehen. Bitte geben Sie im Kontaktformular im Feld „Betreff“ eine der drei folgenden Varianten ein:

  1. Beschwerde über Verhalten des Konsulatspersonals
  2. Beschwerde über Verhalten des externen Dienstleistungserbringers VFS Global
  3. Beschwerde über den Prozess der Visumantragstellung

Wir werden Ihrer Beschwerde nach deren Eingang bei uns nachgehen.

Wichtiger Hinweis: Über das Beschwerde-Kontaktformular können keine Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen zur Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums – d.h. insbesondere keine Remonstrationen – eingelegt werden.

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Achtung: Antragsteller die einen Termin zur Beantragung eines Visum zum Nachzug zu einem subsidiär Schutzberechtigten in Deutschland gebucht haben, werden von der Internationalen Organisation für Migration (IOM), der UN Migrationsagentur im Rahmen des Familienunterstützungsprogramms (FAP) kontaktiert werden.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihre Terminregistrierung noch gültig ist, oder wenn sich Ihre Kontaktdaten seit Ihrer Terminbuchung geändert haben (Telefonnummern und Mailanschriften), dann sollten Sie sich mit IOM in Verbindung setzen:

Erbil, Italian Village 1

Villa no. B4 & B5

+964 66 211 1500

Email: info.fap.iq@iom.int

Enge Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige ledige Kinder und Eltern von minderjährigen Kindern) von in Deutschland lebenden subsidiär Schutzberechtigten können Visa zum Zwecke des Nachzugs beantragen. Nachzugswillige Familienangehörige können sich auf in RK-Termin für einen Termin zur Abgabe des Visumantrags registrieren.

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