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Was ist der Unterschied zwischen einem Kinderreisepass und einem biometrischen Reisepass für mein Kind?

16.01.2018 - FAQ

Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können die gesetzlichen Vertreter entscheiden, ob für diese ein biometrischer Reisepass oder ein Kinderreisepass ausgestellt werden soll.

Ein Kinderreisepass ist, wie der biometrische Reisepass, ein vollwertiges, offizielles Reise- und Identitätsdokument der Bundesrepublik Deutschland. Er enthält keinen elektronischen Chip und kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres eines Kindes ausgestellt werden. Die Gültigkeit beträgt maximal 6 Jahre. Der Kinderreisepass kann direkt in der Botschaft gedruckt und ausgestellt werden, er ist daher billiger als ein normaler biometrischer Reisepass. Da im Kinderreisepass keine Fingerabdrücke und biometrischen Merkmale gespeichert werden, ist ein Kinderreisepass nicht gültig für die visumsfreie Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika (keine Teilnahme am US-Visa Waiver-Programm). Darüber hinaus werden Kinderreisepässe derzeit nicht von Burundi, Dschibuti, Kuwait und Tuvalu als Reisedokument anerkannt (Stand: 17.12.2012). Aktuelle Informationen sind auf der Internetseite des Auswärtigen Amts länderspezifisch unter Reise- und Sicherheitshinweise zu finden.

Der biometrische Reisepass ist mit einem elektronischen Chip versehen. Der Pass ermöglicht grundsätzlich die Speicherung biometrischer Daten (Fingerabdruckabgabe bei Kindern ab Vollendung des 6. Lebensjahres verpflichtend) und wird in Deutschland bei der Bundesdruckerei hergestellt. Diese Passart ist teurer als ein Kinderreisepass und bis zur Aushändigung können aufgrund der Versandzeiten zwischen 5-6 Wochen vergehen. Die Gültigkeitsdauer eines biometrischen Reisepasses beträgt bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 6 danach 10 Jahre. Der biometrische Reisepass ist weltweit anerkannt

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