Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Geburt eines Kindes im Irak

22.07.2024 - Artikel

Mit der Geburt eines Kindes beginnt für viele Eltern ein neuer Lebensabschnitt, der auch viele rechtliche Fragen aufwirft. Im Folgenden haben wir Informationen zu den häufigsten Fragen bereitgestellt.

Allgemeine Informationen

Die Botschaft/das Generalkonsulat empfiehlt, die Geburt eines deutschen Kindes im Irak im deutschen Geburtsregister beurkunden zu lassen (Geburtsanzeige) und dabei bei getrennter Namensführung der Eltern die erforderliche Namenserklärung abzugeben. Für die Geburtsanzeige ist die persönliche Vorsprache beider sorgeberechtigter Elternteile (bei gleichzeitiger Beantragung eines Passes auch die des Kindes) erforderlich.

Zur Antragstellung müssen alle Unterlagen im Original vorgelegt werden. Bitte bringen Sie keine selbst gefertigten Kopien mit.

Alle irakischen Urkunden und Ausweise müssen ins Deutsche übersetzt und bis einschließlich zum irakischen Außenministerium überbeglaubigt sein.

Bei Urkunden, die in der Region Kurdistan/Irak ausgestellt wurden, genügt die Überbeglaubigung durch das Department of Foreign Relations (DFR).

Übersetzungen müssen mit den Kopien der Originalurkunden durch den Übersetzer untrennbar verbunden werden (d.h. mit Öse/Klammer o.ä. sowie mit Siegelabdruck des Übersetzers über alle verbundenen Seiten versehen sein).

Das deutsche Standesamt kann abhängig vom Einzelfall die Vorlage weiterer Urkunden verlangen. Grundsätzlich kann bei einer Geburt im Irak auch ein DNA-Abstammungsgutachten gefordert werden.

Bei der Botschaft/dem Generalkonsulat fällt für die Unterschriftsbeglaubigung eine Gebühr von ca. 90 US$ und für die Beglaubigung von hier gefertigten Kopien von ca. 30 US$ an.

Der Antrag wird von der Botschaft/dem Generalkonsulat an das zuständige deutsche Standesamt übersandt. Dort entstehen für die Eintragung im Geburtenregister weitere Gebühren, die vom jeweiligen Standesamt gesondert angefordert werden.

Nach erfolgter Beurkundung der Geburt in Deutschland wird die deutsche Geburtsurkunde zur Aushändigung an die Botschaft/das Generalkonsulat übersandt. Die Bearbeitungszeiten betragen abhängig vom Standesamt wenige Monate bis hin zu mehrere Jahre.

Die Botschaft/das Generalkonsulat hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeiten der Standesämter in Deutschland.

Eine Liste der vorzulegenden Unterlagen sowie den Antrag finden Sie hier.


Geburtsanzeige
Geburtsanzeige© colourbox

Muss ich mein Kind bei der Botschaft/dem Generalkonsulat registrieren?

Sie können die Geburt Ihres im Irak geborenen Kindes beim zuständigen Standesamt anzeigen und eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen lassen. Eine generelle Pflicht zur Nachbeurkundung der Geburt in Deutschland besteht jedoch nicht. Die Geburtsanzeige ist in der Regel jedoch vorteilhaft, da deutsche Behörden irakische Urkunden nicht ohne weiteres anerkennen.

Außerdem müssen deutsche Eltern, die nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurden und dort ihren Aufenthalt haben, die Geburt ihres Kindes innerhalb eines Jahres bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung anzeigen, damit das Kind ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt.

Hat mein Kind auch die deutsche Staatsangehörigkeit?

Ein im Irak geborenes Kind erwirbt in der Regel durch die Geburt automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil Deutscher ist. Ist der Vater der deutsche Elternteil, müssen die Eltern hierfür zum Zeitpunkt der Geburt wirksam miteinander verheiratet sein. Sofern es sich bei dem deutschen Elternteil um den Vater handelt und die Eltern nicht miteinander verheiratet sind, ist für die Weitergabe der deutschen Staatsangehörigkeit zunächst die Vaterschaft anzuerkennen. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall für nähere Informationen die Botschaft Bagdad / das Generalkonsulat Erbil.

Bestimmung eines Nachnamens für ein Kind

Sofern die Eltern miteinander verheiratet sind und keinen gemeinsamen Ehenamen führen – und dies ist im Irak die Regel – muss der Geburtsname für das Kind erst noch bestimmt werden. Dies kann im Rahmen einer Geburtsanzeige (s. nächster Punkt) erfolgen oder durch eine Namenserklärung. Diese Anträge müssen zunächst dem deutschen Standesamt zugehen, um für den deutschen Rechtsbereich wirksam zu werden.

Wie beantrage ich eine deutsche Geburtsurkunde?

Beantragung bei der Botschaft Bagdad (Personen mit Wohnsitz in den zentralirakischen Provinzen):

Die Aufnahme des Antrags auf nachträgliche Beurkundung einer Auslandsgeburt erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Bitte kontaktieren Sie uns zunächst und buchen Sie noch keinen Termin in unserem Online-Terminvergabesystem. Hilfreich ist es, wenn Sie uns bei Ihrer ersten Anfrage bereits den am PC ausgefüllten Antrag (s.u.) mitsenden.

Kontaktfomular


Beantragung bei dem Generalkonsulat Erbil (Personen mit Wohnsitz in der Region Kurdistan-Irak):

Die Aufnahme des Antrags auf nachträgliche Beurkundung einer Auslandsgeburt erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Bitte teilen Sie uns hierfür den Vor- und Nachnamen sowie das Geburtsdatum und Ihren Wohnort in der Region Kurdistan/Irak über das Kontaktformular mit.


Kann mein Kind einen deutschen Reisepass erhalten?

Seit der Einführung von biometrischen Merkmalen werden Kinder nicht mehr in den Pass der Eltern eingetragen. Die Botschaft Bagdad und das Generalkonsulat Erbil stellen deutschen Minderjährigen auf Antrag eigene Reisedokumente aus.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren für einen Pass sowie Passanträge finden Sie hier.

nach oben