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Beantragung eines Reisepasses für ein minderjähriges Kind bzw. eines Personalausweises für ein Kind unter 16 Jahren (sofern die Geburt bereits beurkundet wurde)

06.03.2022 - Artikel

Sollte es sich um einen Erstantrag handeln, ist bei deutsch-irakischen Eltern in der Regel zunächst der Geburtsname des Kindes zu bestimmen. Es wird empfohlen, dies im Rahmen eines Antrags auf nachträgliche Beurkundung der Geburt des Kindes vorzunehmen. Der Passantrag muss in diesen Fällen grundsätzlich zurückgestellt werden, bis die Namensführung geklärt ist. Näheres hierzu finden Sie hier.


Folgende Unterlagen sind vorzulegen (jeweils Original und 1 Kopie; Kopien immer im DIN-A4-Format)

  • Antragsformular, vollständig ausgefüllt und von den Eltern unterschrieben
  • 2 biometrische Passfotos in Farbe (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als 6 Monate, siehe Fotomustertafel
  • Gebühr, bar in USD

Kind:

  • bisheriger deutscher Reisepass/Kinderreisepass/ Personalausweis (sofern kein Erstantrag)
  • deutsche Geburts- oder Abstammungsurkunde oder irakische Geburtsurkunde zusammen mit einer Namensbescheinigung des deutschen Standesamts
  • irakische Aufenthaltserlaubnis des Kindes
  • bei Doppelstaatern: irakische ID-Karte des Kindes
  • bei Doppelstaatern: irakischer Staatsangehörigkeitsausweis (sofern ID-Karte alten Formats vorgelegt wird)
  • bei Doppelstaatern: irakischer Reisepass
  • Nachweis über den Wohnort (irakische Wohnortkarte der Eltern o.ä.)
  • Abmeldebestätigung vom letzten Wohnort in Deutschland oder Nachweis über die aktuelle Meldeadresse in Deutschland
  • bei Einbürgerung des Kindes: Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
  • Bei Einbürgerung: Zusatzerklärung zur Staatsangehörigkeit
  • Bei Einbürgerung: Bescheinigung des Kindes über die Namensangleichung / Namensänderung ans deutsche Recht gem. Art. 47 EGBGB

Vater/Mutter:

  • Reisepässe beider Elternteile (bzw. der Sorgeberechtigten)
  • Irakische Aufenthaltserlaubnis des deutschen Elternteils
  • Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis des deutschen Elternteils bzw. der deutschen Eltern
  • Zusatzerklärung zur Staatsangehörigkeit des deutschen Elternteils
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Familienregisterauszug der gesamten Familie
  • Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung, wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren


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