Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Visum für Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Dieses Merkblatt gilt nur für die Visumbeantragung an der Visastelle in Erbil.
Falls Ihre Berufsausbildung von der zuständigen deutschen Stelle nicht vollständig anerkannt worden ist, können Sie ein Visum beantragen, um die notwendigen Qualifizierungen in Deutschland zu erlangen und gleichzeitig anfangen zu arbeiten. Nach Abschluss der Weiterbildung und vollständiger Anerkennung Ihrer Ausbildung können Sie dann in Deutschland einen Daueraufenthalt beantragen.
Bitte beachten Sie, dass es Hochschulabschlüsse gibt, die in Deutschland als Berufsausbildung gewertet werden.
Weitere Informationen zum Leben und Arbeiten in Deutschland finden Sie auf www.make-it-in-germany.com.
Erforderliche Unterlagen:
Für die Beantragung eines nationalen Visums ist die Vorlage eines vollständig in deutscher Sprache ausgefüllten Antragsformulars einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG erforderlich. In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular elektronisch ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zur Beantragung mitbringen.
Die Visastelle rät davon ab, die Hilfe von Visa-Agenturen zum Ausfüllen der Formulare anzunehmen! So können falsche oder unvollständige Informationen in Ihren Antrag gelangen, die im schlimmsten Fall zu einer Ablehnung führen.
Ein aktuelles biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)
Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier.
Gültiger Reisepass mit 1 Kopie der Lichtbildseite sowie der Unterschriftsseite, eigenhändig unterschrieben, mit noch mind. 2 komplett leeren Seiten. Der Pass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.
Gültige Identitätskarte Ihres Landes mit deutscher Übersetzung mit 1 Kopie.
Nachweis, dass Sie in der Region Kurdistan-Irak (Provinzen Dohuk, Erbil, Suleimaniya und Halabja) Ihren Hauptwohnsitz haben bzw. gültige irakische Aufenthaltserlaubnis bei Wohnsitz in der Region Kurdistan-Irak mit 1 Kopie.
Schriftlicher Bescheid der für die berufliche Anerkennung zuständigen Stelle in Deutschland über die Erforderlichkeit von Anpassung- oder Ausgleichmaßnahmen für die Feststellung der Gleichwertigkeit mit Berufsqualifikation oder die Erteilung der Erlaubnis zur Berufsausübung („Anpassungsqualifizierungsplan“). Die zuständige Stelle können Sie über www.Anerkennung-in-Deutschland.de ermitteln.
Im Original mit 1 Kopie
falls im Defizitbescheid vorgesehen:
Anmeldung für theoretische Lehrgänge, betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen (mit Weiterbildungsplan) oder Prüfungsvorbereitungskurse im Original mit 1 Kopie
oder
Anmeldung zur Kenntnisprüfung und ggf. Anmeldung zum Vorbereitungskurs auf die Kenntnisprüfung im Original mit 1 Kopie
Qualifikationsnachweise z. B. Diplome, Zeugnisse, und Nachweis des Abschlusses im Original mit 1 Kopie
Nachweis deutschen Sprache in Form eines Sprachzeugnisses auf der Kompetenzstufe B1 nach den Standards der ALTE (Association of Language Testers of Europe) zertifizierten Prüfungsanbieter im Original mit 1 Kopie, nicht älter als 1 Jahr
Motivationsschreiben in deutscher (alternativ in englischer) Sprache mit Angaben zum geplanten Aufenthalt in Deutschland (Branche, Region, geplanter Aufenthaltsort/Unterkunft etc.).
Tabellarischer Lebenslauf über den bisherigen beruflichen Werdegang.
jeweils 1 Kopie
Für den Aufenthalt in Deutschland müssen mind. 1.027,40 Euro pro Monat zur Verfügung stehen. Der Nachweis (durch nachgewiesene Eigenmittel, Sperrkonto) über diese Mittel ist bei Antragstellung im Voraus zu erbringen. Bei Antragstellung sind, daher finanzielle Mittel in Höhe von mindestens 12.328 Euro und zusätzlich die für eine evtl. Ausreise aus Deutschland erforderlichen Mittel nachzuweisen.
Bei Finanzierung per Sperrkonto: Eröffnen Sie das Sperrkonto rechtzeitig VOR der Visumsbeantragung. Bei der Visumsbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Eine Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend.
1 Kopie
1) Auszug aus dem Personenstandsregister im Original mit Übersetzung, in beglaubigter Form im Original und 1 Kopie
2) ggf. Heiratsurkunde und Scharia-Urteil bzw. Bescheinigung des obersten jesidischen Rats, ggf. Spezialvollmachten im Original mit 1 Kopie
Vor Erteilung des Visums muss eine Incoming Krankenversicherung, gültig ab Zeitpunkt der Einreise, nachgewiesen werden. Diesen Nachweis müssen Sie nicht bereits bei Antragstellung vorlegen, Sie werden zu gegebener Zeit zur Vorlage der Incoming Krankenversicherung aufgefordert werden. Bitte schließen Sie bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Incoming Krankenversicherung ab
Nachweis einer Unterkunft für mindestens die ersten 2 Monate des geplanten Aufenthalts in Deutschland.
Bei Ausbildung, Erwerbstätigkeit oder Qualifizierungsmaßnahme muss die Unterkunft in der Nähe Ihrer Arbeits- bzw. Ausbildungsstelle / Ihres Sprachkurses liegen.
1 Kopie
In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Gebühren
Die Gebühren zur Beantragung eines nationalen Visums betragen 75,00 Euro bzw. für Antragsteller bis zum 18. Lebensjahr 37,50 Euro und sind zum aktuellen Wechselkurs in Dollar zu bezahlen. Euro oder irakische Dinar können weder angenommen noch getauscht werden.
Terminvereinbarung
Termine buchen Sie über das neue Auslandsportal.
Jetzt online im Auslandsportal beantragen
Haftungsausschluss: Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblatts. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.