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WICHTIGE Informationen für ein Kurzzeit-Visum bis zu 90 Tage (Schengen-Visum / C-Visum)

Artikel

Dieses Merkblatt gilt nur für die Visumbeantragung an der Visastelle in Erbil.

Ein Schengen-Visum berechtigt zum kurzfristigen Aufenthalt im Schengen-Raum für höchstens 90 Tage je 180 Tage. Die 90 Tage können ununterbrochen sein oder in mehrere kürzere Reisen aufgeteilt werden. Nach spätestens 90 Tagen Aufenthalt am Stück muss die Ausreise erfolgen. Ein Zwei-Jahres-Visum (C2) erlaubt somit bis zu 4 x 90 Tage Aufenthalt. Ein Schengen-Visum ist das richtige Visum für u. a. Besuchs-, Tourismus- oder Geschäftsreisen, siehe dazu unsere einzelnen Artikel auf dieser Website.

Der Schengen-Raum besteht derzeit aus 27 Staaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn.

Bei welchem Staat muss ich ein Schengen-Visum beantragen?
1) Wer nur in einen Schengen-Staat reist, beantragt das Visum bei diesem Staat.
2) Wer in zwei oder mehrere Staaten reist, beantragt bei dem Land, das sein Hauptreiseziel ist.
3) Wer kein Hauptreiseziel hat (z. B. 5 Tage Deutschland und 5 Tage Frankreich), beantragt bei dem Land, in das er zuerst einreist.

Nur Personen mit rechtmäßigem ständigen Wohnsitz in der Region Kurdistan-Irak (Provinzen Dohuk, Erbil, Suleimaniya und Halabja) dürfen ihr Visum bei der Visastelle des Generalkonsulats Erbil beantragen. Für alle anderen Bewohner des Irak ist die Botschaft in Bagdad zuständig.

Sollte ein Termin in einer falschen Kategorie gebucht worden sein, nimmt die Visastelle den Antrag nicht entgegen.

Die rechtzeitige Antragstellung wird ausdrücklich empfohlen. Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Reisebeginn gestellt werden. Die Visastelle entscheidet über vollständige Anträge i. d. R. innerhalb von 14 Arbeitstagen. Sie sollten das Visum deshalb mindestens 20 Tage vor dem geplanten Reiseantritt beantragen. Gerade vor kurdischen Feiertagen (Zuckerfest, Nawroz) und deutschen Feiertagen (Ostern, Weihnachten) kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.

Antragsteller ab vollendetem 18. Lebensjahr unterschreiben den Antrag persönlich, bei Minderjährigen unterschreiben die Inhaber der elterlichen Sorge.

Ab dem vollendeten 12. Lebensjahr müssen die Fingerabdrücke erfasst werden.

Zur Fingerabdruckerfassung muss jeder Antragsteller persönlich zur Filiale von VFS Global in Erbil, Ainkawa Road, opp. of Abu Shahab City kommen. Die Fingerabdrücke bleiben im Visa-Informations-System der Europäischen Union (VIS) fünf Jahre lang gespeichert.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Amtshandlungen der Visastelle mit Ausnahme der nachstehend aufgeführten Visumgebühren kostenlos sind.

Die Visumgebühr für irakische Staatsangehörige beträgt 90,00 Euro, für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren 45,00 Euro, zahlbar in US-Dollar zum in der Visastelle geltenden Wechselkurs. Visa für Kinder unter 6 Jahren sind kostenlos. Die erhobene Gebühr ergibt sich aus dem Kassenzettel der Visastelle, der jedem zurückgegebenen Pass beiliegt.

Das Serviceentgelt für die Dienstleistung der Firma VFS Global ist nicht mit der Visumsgebühr zu verwechseln und wird auch nicht auf diese angerechnet.

Bei Anträgen auf Schengen-Visa prüft die Visastelle u. a., dass der Zweck der Reise nachgewiesen ist, dass ausreichende Mittel zur Bestreitung der Reise und des Aufenthalts vorhanden sind und ob der Antragsteller bzw. die Antragstellerin wirtschaftlich und familiär in Kurdistan verwurzelt ist (und deshalb wieder rechtzeitig vor Ablauf des Visums aus dem Schengen-Raum ausreist). Die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen können Sie den jeweiligen Artikeln auf der Website entnehmen. Alle irakischen Unterlagen müssen ins Deutsche oder Englische übersetzt sein. Wenn es für erforderlich gehalten wird, kann die Visastelle weitere Unterlagen anfordern. Fehlende Unterlagen oder ein fehlendes Originaldokument können zur Ablehnung des Antrags führen. Unaufgefordert eingereichte oder per Post übermittelte Unterlagen können im Visumverfahren aus logistischen Gründen nicht berücksichtigt werden und werden gelöscht.

Die Vorlage gefälschter Unterlagen führt zwingend zur Ablehnung des Antrags und kann zu einem Einreiseverbot für Deutschland führen, auch wenn der Antrag durch eine dritte Person oder eine Reise- oder Visaagentur zusammengestellt wurde.

Für ein Schengen-Visum müssen Sie einen gültigen Reisepass vorlegen, der 1) noch mindestens zwei leere Seiten hat, 2) innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt wurde (keine Verlängerung) und 3) mindestens noch drei Monate nach Ablauf des geplanten Reisezeitraums gültig ist. Bitte prüfen Sie dies vor Antragstellung und lassen Sie sich ggf. einen neuen Pass ausstellen.

Das erforderliche Passfoto muss biometrisch sein, d. h. das Foto muss eine Größe von 3,5 x 4,5 cm haben und darf nicht älter als 6 Monate sein. Die antragstellende Person muss in einer Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und Bedeckung der Augen dargestellt sein. Ausnahmen sind insbesondere aus religiösen Gründen zulässig, allerdings dürfen auch hier die Augen nicht verdeckt sein.

Mit dem Antrag müssen Sie eine Reisekrankenversicherung (RKV) vorlegen (Einzel- oder Gruppenreiseversicherung), die die Kosten für eine etwaige Repatriierung im Krankheits- oder Todesfall sowie die Kosten für ärztliche Nothilfe und/oder eine Notaufnahme im Krankenhaus während der gesamten geplanten Aufenthalts- und Durchreisedauer und in allen Schengen-Staaten (s.o.) abdeckt. Die Mindestdeckung muss 30.000 Euro betragen. Die RKV muss den ersten geplanten Aufenthaltszeitraum abdecken. Im Visumantragsformular verpflichten Sie sich, auch für alle weiteren Einreisen über eine RKV zu verfügen. Der Nachweis der RKV ist im Original (wird zurückgegeben) und in Kopie vorzulegen. Eine RKV, die lediglich die Erstattung der Kosten im Nachhinein (nach Rückkehr des Versicherungsnehmers in sein Heimatland) abdeckt, ist nicht ausreichend. Die RKV darf – z. B. ab einem bestimmten Lebensalter (oft bereits ab 65 Jahren) – keine Leistungseinschränkungen beinhalten, die die oben genannten Mindestanforderungen unterschreiten. Kosten für die RKV können bei Ablehnung des Visumantrags nicht erstattet werden. Alle Versicherungen, die den oben angeführten Bedingungen entsprechen, werden akzeptiert.

Wenn Sie insbesondere aus beruflichen oder familiären Gründen gezwungen sind, häufig oder regelmäßig zu reisen, wird Ihnen empfohlen, in einem Begleitschreiben ein längerfristiges Visum zu beantragen und die dafür erforderlichen Nachweise vorzulegen.

Weitere wichtige Hinweise:

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch bei Vorlage aller Unterlagen nicht automatisch eine Visumerteilung erfolgt.

Das Visum berechtigt nicht automatisch zur Einreise, hierüber entscheiden letztendlich die zuständigen Grenzbehörden. Der Nachweis der Reisekrankenversicherung ist bei jeder Reise in den Schengen-Raum für evtl. Grenzkontrollen mitzuführen.

Das Visumverfahren dauert nach Eingang der Anträge in der Visastelle ca. 14 Arbeitstage. Auf der Internetseite von VFS kann jederzeit der Bearbeitungsstand des Antrags abgerufen werden.

Die Rückgabe der Pässe erfolgt über VFS. Bitte kontrollieren Sie Ihr Visum nach Erhalt auf Richtigkeit aller Daten, einschließlich der Gebühr. Beanstandungen melden Sie bitte umgehend direkt an die Visastelle über dieses Kontaktformular. Bei Ablehnung eines Visumantrags erfolgt keine Gebührenerstattung.

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