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Informationen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren
Dieses Merkblatt gilt nur für die Visumbeantragung an der Visastelle in Erbil.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren verkürzt die Dauer des Anerkennungs- und Visumsverfahrens erheblich und kann genutzt werden für folgende Aufenthaltszwecke:
- Fachkräfte mit Berufsausbildung (§§16d und 18a AufenthG)
- Fachkräfte mit akademischer Ausbildung (§18b AufenthG)
- Hochqualifizierte
- Forscher/ Wissenschaftler
- Führungskräfte
- Berufsausbildung und innerbetrieblicher Weiterbildung (§16a AufenthG)
- IT-Fachkräfte ohne Hochschulabschluss
Folgende Informationen bzw. Schritte sind dabei wichtig:
- Sie bevollmächtigen Ihren künftigen Arbeitgeber/ Ausbildungseinrichtung, das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einzuleiten.
- Die Ausländerbehörde berät Ihren Arbeitgeber/ Ihre Ausbildungseinrichtung, unterstützt ihn, das Verfahren zur Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation durchzuführen, holt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein. Die Anerkennungsstellen und die Bundesagentur für Arbeit müssen innerhalb bestimmter Frist entscheiden.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erteilt die Ausländerbehörde eine sogenannte Vorabzustimmung, die Ihr Arbeitgeber Ihnen zusendet. In der Vorabzustimmung ist angekreuzt, welche Unterlagen in Kopie geprüft wurden und von Ihnen bei Antragstellung im Original in der Botschaft/ dem Konsulat vorgelegt werden müssen.
- Sobald Sie die Vorabzustimmung erhalten haben, können Sie sich über das Kontaktformular beim deutschen Generalkonsulat melden. Nach entsprechender Prüfung wird Ihnen ein Termin zugewiesen.
In die Betreffzeile tragen Sie bitte folgenden Betreff ein: „Beschleunigtes Fachkräfteverfahren sowie Vorabzustimmung“ - Wir entscheiden über Ihren vollständig gestellten Antrag in der Regel innerhalb von 3 Wochen.
- Die Gebühr für das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der Ausländerbehörde beträgt 411,- Euro.
Einzureichende Unterlagen
Für die Beantragung eines nationalen Visums ist die Vorlage eines vollständig in deutscher Sprache ausgefüllten Antragsformulars einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG erforderlich. In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular elektronisch ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zur Beantragung mitbringen.
Die Visastelle rät davon ab, die Hilfe von Visa-Agenturen zum Ausfüllen der Formulare anzunehmen! So können falsche oder unvollständige Informationen in Ihren Antrag gelangen, die im schlimmsten Fall zu einer Ablehnung führen.
Ein aktuelles biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)
Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier.
Gültiger Reisepass mit 1 Kopie der Lichtbildseite sowie der Unterschriftsseite, eigenhändig unterschrieben, mit noch mind. 2 komplett leeren Seiten. Der Pass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.
Gültige Identitätskarte Ihres Landes mit deutscher Übersetzung mit 1 Kopie.
Nachweis, dass Sie in der Region Kurdistan-Irak (Provinzen Dohuk, Erbil, Suleimaniya und Halabja) Ihren Hauptwohnsitz haben bzw. gültige irakische Aufenthaltserlaubnis bei Wohnsitz in der Region Kurdistan-Irak mit 1 Kopie.
Vorabzustimmung der zuständigen Ausländerbehörde gem. §81 AufenthG im Original mit 1 Kopie
Qualifikationsnachweise z. B. Diplome, Zeugnisse, und Nachweis des Abschlusses im Original mit 1 Kopie
Nachweis über Deutschkenntnisse in Form eines Sprachzeugnisses auf dem Niveau B1 nach den Standards der ALTE (Association of Language Testers of Europe) zertifizierten Prüfungsanbieter.
Im Original mit 1 Kopie, nicht älter als 1 Jahr
Motivationsschreiben in deutscher (alternativ in englischer) Sprache mit Angaben zum geplanten Arbeitsplatz (Branche, Region, geplanter Aufenthaltsort/Unterkunft etc.).
Tabellarischer Lebenslauf über den bisherigen beruflichen Werdegang.
jeweils 1 Kopie
1) Auszug aus dem Personenstandsregister im Original mit Übersetzung, in beglaubigter Form im Original und 1 Kopie
2) ggf. Heiratsurkunde und Scharia-Urteil bzw. Bescheinigung des obersten jesidischen Rats, ggf. Spezialvollmachten im Original mit 1 Kopie
Vor Erteilung des Visums muss eine Incoming Krankenversicherung, gültig ab Zeitpunkt der Einreise, nachgewiesen werden. Diesen Nachweis müssen Sie nicht bereits bei Antragstellung vorlegen, Sie werden zu gegebener Zeit zur Vorlage der Incoming Krankenversicherung aufgefordert werden. Bitte schließen Sie bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Incoming Krankenversicherung ab
Nachweis einer Unterkunft für mindestens die ersten 2 Monate des geplanten Aufenthalts in Deutschland.
Bei Ausbildung, Erwerbstätigkeit oder Qualifizierungsmaßnahme muss die Unterkunft in der Nähe Ihrer Arbeits- bzw. Ausbildungsstelle / Ihres Sprachkurses liegen.
1 Kopie
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
In bestimmten Fällen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Gebühren
Die Gebühren zur Beantragung eines nationalen Visums betragen 75,00 Euro bzw. für Antragsteller bis zum 18. Lebensjahr 37,50 Euro und sind zum aktuellen Wechselkurs in Dollar zu bezahlen. Euro oder irakische Dinar können weder angenommen noch getauscht werden.
Terminvereinbarung:
Die Terminvereinbarung erfolgt ausschließlich über unser eigenes Termin-Buchungssystem. Dafür bitte den vorstehenden Link anklicken und einen Termin buchen!
Haftungsausschluss: Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblatts. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.