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Visum zur Studienaufnahme

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Dieses Merkblatt gilt nur für die Visumbeantragung an der Visastelle in Erbil.

Aufgrund der Schließung der Deutschen Botschaft Damaskus können syrische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Syrien sowie mit Aufenthaltstitel oder gewöhnlichem Aufenthalt im Zuständigkeitsbereich des Generalkonsulats Erbil/Irak Visa zum Studium beantragen.

Ausländische Studierende, die von einer deutschen Hochschule zugelassen worden sind (ggf. mit studienvorbereitendem Sprachkurs) oder von einem Studienkolleg angenommen worden sind, können ein Visum für ein Studium in Deutschland beantragen.

Erforderliche Unterlagen:

Für die Beantragung eines nationalen Visums ist die Vorlage eines vollständig in deutscher Sprache ausgefüllten Antragsformulars einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG erforderlich. In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular elektronisch ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zur Beantragung mitbringen.

Videx-Formular

Die Visastelle rät davon ab, die Hilfe von Visa-Agenturen zum Ausfüllen der Formulare anzunehmen! So können falsche oder unvollständige Informationen in Ihren Antrag gelangen, die im schlimmsten Fall zu einer Ablehnung führen.

Ein aktuelles biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)

Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier.

Gültiger Reisepass mit 1 Kopie der Lichtbildseite sowie der Unterschriftsseite, eigenhändig unterschrieben, mit noch mind. 2 komplett leeren Seiten. Der Pass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.

Gültige Identitätskarte Ihres Landes mit deutscher Übersetzung mit 1 Kopie.

Nachweis, dass Sie in der Region Kurdistan-Irak (Provinzen Dohuk, Erbil, Suleimaniya und Halabja) Ihren Hauptwohnsitz haben bzw. gültige irakische Aufenthaltserlaubnis bei Wohnsitz in der Region Kurdistan-Irak mit 1 Kopie.

1) Zulassungsbescheid einer deutschen Hochschule
oder
2) Bewerberbestätigung einer deutschen Hochschule
oder
3) Zulassung des Studienkollegs zur Kursteilnahme
oder
4) Feststellungsprüfung

Falls eine sofortige Aufnahme des Studiums wegen fehlender Deutschkenntnisse nicht möglich ist und nur eine bedingte Zulassung/Bewerberbestätigung vorliegt: Anmeldung zu einem studienvorbereitenden Sprachkurs.
Jeweils im Original mit 1 Kopie

Schulabschlusszeugnis mit Notenaufstellung
Sofern Sie bereits studiert haben oder noch immer studieren:
Aktuelle Studienbescheinigung, Nachweise über bisherige Studienleistungen, ggf. Abschlussurkunden mit Notenübersicht
Jeweils im Original mit Überbeglaubigung der zuständigen irakischen bzw. syrischen Behörden mit 1 Kopie

Nachweis der deutschen Sprache in Form eines Sprachzeugnisses auf der Kompetenzstufe B1 nach den Standards der ALTE (Association of Language Testers of Europe) zertifizierten Prüfungsanbieter im Original mit 1 Kopie, nicht älter als 1 Jahr


Selbst verfasste schriftliche Erklärung zur Motivation für das geplante Studium.
Bitte gehen Sie unter anderem auf folgende Fragen ein:

  • Was möchten Sie in Deutschland studieren (Studienfach, angestrebter Abschluss) und warum?
  • Warum möchten Sie in Deutschland studieren?
  • Was sind Ihre Pläne nach Abschluss des Sprachkurses / Studiums?
  • Wie, wo und wie lange lernen Sie schon Deutsch?
  • Bei studienvorbereitenden Sprachkursen: Wo und wann planen Sie die DSH/DaF-Prüfung abzulegen?

Tabellarischer Lebenslauf über den bisherigen beruflichen Werdegang.
ggf. Nachweise über Ihre Tätigkeit nach dem Schul- bzw. Studienabschluss
jeweils 1 Kopie

Ein Nachweis über eine Finanzierung von mindestens 934 Euro pro Monat ist für ein Jahr im Voraus zu erbringen. Das heißt, es sind Mittel in Höhe von 11.208 Euro nachzuweisen.
Ab 01.09.2024 erhöht sich diese Summe auf mindestens 992 Euro pro Monat, d.h. es sind dann Mittel in Höhe von 11.904 Euro nachzuweisen.

Die Finanzierung kann nachgewiesen werden durch:
1) Einzahlung der erforderlichen Summe auf ein Sperrkonto in Deutschland.
Ein Sperrkonto können Sie bei jeder beliebigen Bank in Deutschland eröffnen
oder
2) eine förmliche Verpflichtungserklärung gem. §§ 66 - 68 Aufenthaltsgesetz. Die Verpflichtungserklärung muss den Hinweis auf den beabsichtigten Aufenthaltszweck „Studium“ oder „Sprachkurs und Studium“ und die Aufenthaltsdauer sowie den Vermerk „Bonität nachgewiesen“ enthalten.
oder
3) ein Stipendium - Nachweis erfolgt durch Stipendienbescheid im Original (Ausdrucke nur bei DAAD-Stipendienurkunden).
1 Kopie (Bei Verpflichtungserklärung auch Original vorlegen)

Nachweis einer „Incoming-Krankenversicherung“ für 6 Monate ab dem Datum der Einreise

1 Kopie

Nachweis einer Unterkunft für den geplanten Aufenthalt in Deutschland z. B. Mietvertrag, Bewerbung für einen Wohnheimplatz

1 Kopie

Gebühren

Die Gebühren zur Beantragung eines nationalen Visums betragen 75,00 Euro bzw. für Antragsteller bis zum 18. Lebensjahr 37,50 Euro und sind zum aktuellen Wechselkurs in Dollar zu bezahlen. Euro oder irakische Dinar können weder angenommen noch getauscht werden.

Terminvereinbarung

Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Onlinesystem über unseren externen Dienstleister VFS.

Bitte achten Sie darauf, die richtige Visa-Kategorie auszuwählen. Andernfalls kann Ihr Visum nicht angenommen werden.


Haftungsausschluss: Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblatts. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.

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