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Visum bei Freizügigkeit bis zu 90 Tage

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Dieses Merkblatt gilt nur für die Visumbeantragung an der Visastelle in Erbil.

Wenn Sie Familienangehöriger (Ehegatte, Lebenspartner, Kind, weitere Sonderfälle müssen von der Visastelle erst geprüft werden) eines (lebenden) Bürgers eines der folgenden Staaten sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern (im folgenden EU-/EWR-/Schweizer Bürger) (Deutschland gehört wohlgemerkt nicht dazu)

und

Sie und der EU-/EWR-/Schweizer Bürger einen überwiegend gemeinsamen Aufenthalt in Deutschland anstreben (gemeint ist die Herstellung der Familieneinheit), z. B. begleiten Sie den EU-/EWR-/Schweizer Bürger auf eine Geschäftsreise, dann gelten für Sie die Sonderregelungen des sog. Freizügigkeitsrechts.

Antragsunterlagen

Für die Beantragung eines Visums ist die Vorlage eines vollständig in deutscher Sprache ausgefüllten Antragsformulars (insbesondere die Felder 34 und 35 des Antrags) einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG erforderlich. In Ihrem Antragsformular (VIDEX) geben Sie alle Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in Deutschland an. Sie müssen dieses Formular elektronisch ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zur Beantragung mitbringen.

Videx-Formular

Die Visastelle rät davon ab, die Hilfe von Visa-Agenturen zum Ausfüllen der Formulare anzunehmen! So können falsche oder unvollständige Informationen in Ihren Antrag gelangen, die im schlimmsten Fall zu einer Ablehnung führen.

Für Minderjährige (unter 18 Jahren): Beide Elternteile oder Sorgeberechtigte müssen den Antrag gemeinsam unterschreiben. Ansonsten muss eine notariell beglaubigte Vollmacht des anderen Elternteils mit dessen Passkopie vorgelegt werden oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts im Original mit 1 Kopie (z. B. bei Scheidung der Eltern)

Ein aktuelles biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm mit hellem Hintergrund)

Informationen zu biometrischen Fotos finden Sie hier.

Gültiger Reisepass mit 1 Kopie der Lichtbildseite, eigenhändig unterschrieben, mit noch mind. 2 komplett leeren Seiten. Der Pass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein und noch mindestens 6 Monate nach Ablauf des geplanten Reisezeitraums gültig sein.

Gültige Identitätskarte Ihres Landes mit deutscher Übersetzung mit 1 Kopie.

Nachweis, dass Sie in der Region Kurdistan-Irak (Provinzen Dohuk, Erbil und Suleimaniya) Ihren Hauptwohnsitz haben bzw. gültige irakische Aufenthaltserlaubnis bei Wohnsitz in der Region Kurdistan-Irak mit 1 Kopie.

Pass des EU-/EWR-/Schweizer Bürgers (Original und 1 Kopie der Bildseite)

Wohnsitznachweis des EU-/EWR-/Schweizer Bürgers

Nachweis der Verwandtschaft (z. B. Heirats- oder Geburtsurkunde), im Original mit 1 Kopie

Aktueller (nicht älter als 6 Monate) vom DFR überbeglaubigter Familienregisterauszug (Original und 1 Kopie)

Nachweis über den angestrebten überwiegend gemeinsamen Aufenthalt in Deutschland

Wenn kein überwiegend gemeinsamer Aufenthalt angestrebt wird (z. B. reist der irakische Familienangehörige zu einer Geschäftsreise nach Deutschland, seine italienische Ehefrau bleibt aber im Irak), ist ein gebührenpflichtiges Schengen-Visum zu beantragen.

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Gebühren

Das Visum wird gebührenfrei erteilt.

Terminvereinbarung

Auf Anfrage über unser Kontaktformular oder auf dem Postweg erhalten Sie umgehend einen Termin in der Visastelle. Es müssen Fingerabdrücke abgegeben werden.


Haftungsausschluss: Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblatts. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden; Rechtsansprüche können aus diesem Merkblatt nicht hergeleitet werden.

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