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FAQ zu Visa und Einreise
Hier erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen, die bei der Beantragung eines nationalen bzw. eines Schengen Visums auftreten können.
Nationales Visum
Gerne können Sie Ihren bereits gebuchten Termin stornieren. Den Stornierungslink haben Sie über die Buchungsbestätigung per E-Mail bereits erhalten.
Eine nachträgliche Änderung der Termin-Kategorie ist nicht möglich. Wir bitten Sie, den in der falschen Kategorie gebuchten Termin zu stornieren und einen neuen Termin in der richtigen Kategorie buchen.
Termine für den Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigen werden chronologisch bearbeitet. Ein Vorziehen des Termins für die persönliche Vorsprache ist grundsätzlich aus Gründen der Gleichbehandlung nicht möglich.
Nur in wenigen Ausnahmefällen können Termine bevorzugt vergeben werden. Da jeder Sondertermin auf Kosten derjenigen geht, die regulär auf die Zuteilung eines Termins warten, muss sich dies auf humanitäre bzw. medizinische Notfälle beschränken, die sich deutlich von denen anderer Antragsteller unterscheiden. U.a. die lange Trennung, Minderjährigkeit der Antragsteller oder der Bezugsperson, schwierige wirtschaftliche Lage, die Unterbringung in einem Flüchtlingslagern führen nicht zu einem Vorziehen des Termins, da viele unserer Antragsteller ähnlich gelagerte dringende humanitäre Gründe vortragen. Sollten die von Ihnen vorgetragenen Informationen/eingereichten Unterlagen aus unserer Sicht einen humanitären bzw. medizinischen Notfall begründen, werden Sie von IOM bzgl. eines Sondertermins kontaktiert. Sollten Sie keine weitere Rückmeldung auf Ihre Mail von uns oder IOM erhalten, müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass Sie sich nicht für einen Sondertermin qualifizieren. Bitte sehen Sie von weiteren Anfragen ab. Sollte in Ihrem Fall ein solcher begründeter Notfall vorliegen, übersenden Sie bitte die entsprechenden Nachweise über Kontaktformular bzw. Konsulat@erbi.auswaertiges-amt.de.
Gleiches gilt für die Bitte nach einer bevorzugten Bearbeitung des Antrags.
Ja, syrische Staatsangehörige können auch ohne Wohnsitz in bzw. Aufenthaltserlaubnis für die Region Kurdistan-Irak einen Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums beim Generalkonsulat in Erbil stellen.
Sollten Sie für einen Termin extra einreisen müssen, dann kontaktieren Sie uns bitte über Kontaktformular.
Als Nachweis muss ein Sprachprüfungszertifikat vorgelegt werden, dass aufgrund einer standardisierten Sprachprüfung gemäß den Standards der „Association of Language Testers in Europe (ALTE)“ ausgestellt wurde.
Im Visumverfahren am Generalkonsulat in Erbil sind zurzeit die Sprachprüfungszertifikate folgender Anbieter anerkennungsfähig:
- Goethe-Institut e.V. (GI),
- Verein Österreichisches Sprachdiplom Deutsch (ÖSD),
- TestDaF-Institut (TestDaF),
- telc gGmbH (TELC)
- European Consortium for the Certificate of Attainment in Modern Languages (ECL)
Alle anderen Zertifikate sowie Bescheinigungen von Sprachschulen, die lediglich die Teilnahme an einem Deutschkurs bestätigen, können im Visumverfahren keine Anerkennung finden.
Aufgrund immer wieder auftretender Fälschungen behält sich das Generalkonsulat vor, die Plausibilität durch erneute Vorsprache zu überprüfen.
Es werden nur Sprachzertifikate akzeptiert, bei denen das Prüfungsdatum nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Sind einzelne Module wiederholt worden, gilt das Datum des ältesten bestandenen Moduls.
Die Bearbeitungsdauer bei Anträgen auf Familienzusammenführung beträgt mindestens 3 Monate.
Aufgrund der Vielzahl an Vorgängen kann sich die Bearbeitung jedoch verzögern. Anträge werden chronologisch nach Eingang bearbeitet.
Wir bitten von Sachstandsanfragen abzusehen.
Sie benötigen in diesen Fällen zur Rückkehr nach Deutschland ein sog. Wiedereinreisevisum (D-Visum National). Sie können das Visum beim Generalkonsulat in Erbil nach vorheriger Terminvereinbarung beantragen.
Bitte beachten Sie, dass bei diesem Visumprozess auch die zuständige Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort beteiligt werden muss, die Ihre Zustimmung zur Visumerteilung gibt. Um das Verfahren zu beschleunigen und ggf. schneller eine Zustimmung zu erhalten, können Sie sich bereits vorab mit Ihrer Ausländerbehörde in Verbindung setzen und auf Ihren Fall aufmerksam machen und eine Vorabzustimmung anfragen.
Studierende und Erwerbstätige-Antragsteller können nicht ihre Familienangehörigen zur Antragstellung mitbringen. Familienangehörige müssen sich auf die Familienzusammenführung-Warteliste setzen.
Das Konsulat verfolgt eine strikte Politik der Transparenz und Gleichbehandlung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass vorzeitige Termine nur in medizinischen oder humanitären Extremsituationen gewährt werden können. Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall über das Kontaktformular und informieren Sie uns unter Beifügung entsprechender Nachweise über die Härte, in der Sie sich befinden. Wir werden dann Ihren Fall sachgerecht prüfen.
Ja, auf jeden Fall. Hier gibt es keine Ausnahmen!
Das Generalkonsulat Erbil hat derzeit nicht die Möglichkeit, syrische Unterlagen zu legalisieren, anders als die Vertretung in Beirut. Wir nehmen Anträge mit syrischen Unterlagen ohne Legalisation zwar an, akzeptieren diese im laufenden Verfahren aber nicht. Dies bedeutet, dass wir als Generalkonsulat in Erbil nur Anträge mit Urkunden mit Legalisationsvermerk abschließend bearbeiten können, Anträge mit Urkunden ohne Legalisationsvermerk werden entscheidungsreif vorbereitet, die Legalisation nachgefordert, die Bearbeitung in der Zwischenzeit pausiert. Die Vertretung in Beirut wird in geringem Maße weiter Legalisationen anbieten. Es kann somit zu längeren Wartezeiten kommen.
Wir bitten dies zu entschuldigen.
Termine für Familiennachzug zum subsidiären Schutzberechtigem werden chronologisch bearbeitet. Ein Vorziehen des Termins ist grundsätzlich aus Gründen der Gleichbehandlung nicht möglich.
IOM wird Sie kontaktieren, sobald der Termin feststeht. Wir bitten bis dahin noch um Geduld.
In nachgewiesenen medizinischen Notfällen, die sich deutlich von der Lage anderer Antragsteller mit Flüchtlingsschicksal unterscheiden, prüft das GK Erbil die Notwendigkeit eines Terminvorzugs. Hierfür müssen aktuelle, aussagefähige Atteste übersandt werden.
Leider ist es dem Generalkonsulat aus Kapazitätsgründen nicht möglich, jede einzelne Buchung auf der Warteliste bzw. bei der Terminvergabe nachzuverfolgen, zu recherchieren oder zu korrigieren.
Sollten Ihnen Fehler unterlaufen sein, welche zu Zweifeln an der Identität der eingebuchten Person führen können (komplett falscher Name, falsches Geburtsdatum oder falsche Passnummer) sollten Sie ihren Termin stornieren und sich erneut auf die Warteliste eintragen!
Nein. Eine Terminvorverlegung ist nicht möglich. Wir können Ihnen versichern, dass alle Antragsteller gleichbehandelt werden und dass alle Antragsteller derzeit leider mehere Monate auf einen Termin warten müssen. Die Visastelle erhält täglich Anfragen von Antragstellern, die um einen früheren Termin bitten und sich in einer ähnlichen Lage wie Ihre Sie befinden. Aufgrund des Gleichbehandlungsgrundatzes können wir nur Ausnahmen in absoluten Dringlichkeitsfällen machen.
Schengen Visum
Sollten technische Fehler bei der Buchung auftreten, bitten wir Sie VFS Global direkt zu kontaktieren.
Nein. Der Reisezweck muss mit der Kategorie übereinstimmen.
Das Vorziehen des Termins ist grundsätzlich aus Gründen der Gleichbehandlung nicht möglich.
Leider sind die Kapazitäten der Vertretung ausgeschöpft. Termine werden in monatlichen abschnitten freigeschaltet.
Ihre Frage wurde nicht beantwortet? Dann nehmen Sie doch direkt Kontakt mit uns auf.