Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
FAQ zu Visa und Einreise
Hier erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen, die bei der Beantragung eines nationalen bzw. eines Schengen Visums auftreten können.
Aktuelle Wartezeiten
Die aktuellen Wartezeiten auf einen Termin können sich aufgrund verschiedener Faktoren dynamisch ändern, die angezeigten Wartezeiten sind daher lediglich eine rechtlich nicht bindende Einschätzung und werden laufend aktualisiert!
Stand: August 2025
Kategorie Wartezeit auf einen Termin Familienzusammenführung der Kernfamilie zu Deutschen/ Ausländern mit Niederlassungserlaubnis/Erwerbstätigkeits- oder Studienaufenthalt (nicht Flüchtling) ab Registrierung auf der Warteliste:
über 1 Jahr
Familienzusammenführung zur Referenzperson mit Flüchtlingseigenschaft (§25 Abs. 2 Alt. 1 AufenthG)/ Abschiebeverbot (§25 Abs. 3 AufenthG)/ Aufenthaltserlaubnis nach §§25a, 25b, 22, 23, 26 AufenthG ab Registrierung auf der Warteliste:
über 1 Jahr
Familienzusammenführung zu zu SONSTIGEN Familienangehörigen (z.B. volljährige Kinder, Stiefkinder, Geschwister, Onkel, etc.)
§ 36 II AufenthG ab Registrierung auf der Warteliste:
über 1 Jahr
Familienzusammenführung zu subsidiär Schutzberechtigten keine Registrierung mehr möglich, Bearbeitung ausgesetzt. Bitte beachten Sie unsere weiteren Hinweise in den FAQs und auf der Seite für nationale Visa! Familienzusammenführung im Rahmen eines Landesaufnahmeprogramms ab Eingang der Vorabzustimmung und Verpflichtungserklärung:
über 1 Jahr
Erwerbstätigkeit - z. B. Blaue Karte/Hochqualifizierte/ Pflegekräfte Beantragung im Auslandsportal, nach Abschluss der Vorprüfung:
4 Wochen
§ 81a AufenthG und § 16d AufenhtG nach Eingang der Terminanrfage über das Kontaktformular:
4 Wochen
Schengen: Tourismus/ Messebesuch ab Registrierung auf der VFS- Warteliste:
über ein Jahr
Schengen: Besuch von Familie und Freunden ab Registrierung auf der VFS- Warteliste:
ca. 24 Wochen (6 Monate)
Schengen: Geschäft/ Kultur/ Messeaussteller/ Konferenzteilnahme ab Registrierung auf der VFS- Warteliste:
ca. 4 Wochen
Schengen: Medizinisch ab Registrierung auf der VFS- Warteliste:
ca. 16 Wochen
FreizügigkeitEU/ Ehepartner von DEU StA ab Registrierung auf der VFS- Warteliste:
ca. 0 Wochen
Die aktuellen Wartezeiten auf einen Termin können sich aufgrund verschiedener Faktoren dynamisch ändern, die angezeigten Wartezeiten sind daher lediglich eine rechtlich nicht bindende Einschätzung und werden laufend aktualisiert!
Stand: August 2025
Kategorie | Wartezeit auf einen Termin |
Familienzusammenführung der Kernfamilie zu Deutschen/ Ausländern mit Niederlassungserlaubnis/Erwerbstätigkeits- oder Studienaufenthalt (nicht Flüchtling) | ab Registrierung auf der Warteliste: über 1 Jahr |
Familienzusammenführung zur Referenzperson mit Flüchtlingseigenschaft (§25 Abs. 2 Alt. 1 AufenthG)/ Abschiebeverbot (§25 Abs. 3 AufenthG)/ Aufenthaltserlaubnis nach §§25a, 25b, 22, 23, 26 AufenthG | ab Registrierung auf der Warteliste: über 1 Jahr |
Familienzusammenführung zu zu SONSTIGEN Familienangehörigen (z.B. volljährige Kinder, Stiefkinder, Geschwister, Onkel, etc.) § 36 II AufenthG | ab Registrierung auf der Warteliste: über 1 Jahr |
Familienzusammenführung zu subsidiär Schutzberechtigten | keine Registrierung mehr möglich, Bearbeitung ausgesetzt. Bitte beachten Sie unsere weiteren Hinweise in den FAQs und auf der Seite für nationale Visa! |
Familienzusammenführung im Rahmen eines Landesaufnahmeprogramms | ab Eingang der Vorabzustimmung und Verpflichtungserklärung: über 1 Jahr |
Erwerbstätigkeit - z. B. Blaue Karte/Hochqualifizierte/ Pflegekräfte | Beantragung im Auslandsportal, nach Abschluss der Vorprüfung: 4 Wochen |
§ 81a AufenthG und § 16d AufenhtG | nach Eingang der Terminanrfage über das Kontaktformular: 4 Wochen |
Schengen: Tourismus/ Messebesuch | ab Registrierung auf der VFS- Warteliste: über ein Jahr |
Schengen: Besuch von Familie und Freunden | ab Registrierung auf der VFS- Warteliste: ca. 24 Wochen (6 Monate) |
Schengen: Geschäft/ Kultur/ Messeaussteller/ Konferenzteilnahme | ab Registrierung auf der VFS- Warteliste: ca. 4 Wochen |
Schengen: Medizinisch | ab Registrierung auf der VFS- Warteliste: ca. 16 Wochen |
FreizügigkeitEU/ Ehepartner von DEU StA | ab Registrierung auf der VFS- Warteliste: ca. 0 Wochen |
Nationales Visum
Gerne können Sie Ihren bereits gebuchten Termin stornieren. Den Stornierungslink haben Sie über die Buchungsbestätigung per E-Mail bereits erhalten.
Eine nachträgliche Änderung der Termin-Kategorie ist nicht möglich. Wir bitten Sie, den in der falschen Kategorie gebuchten Termin zu stornieren und einen neuen Termin in der richtigen Kategorie buchen.
Termine für den Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigen werden chronologisch bearbeitet. Ein Vorziehen des Termins für die persönliche Vorsprache ist grundsätzlich aus Gründen der Gleichbehandlung nicht möglich.
Nur in wenigen Ausnahmefällen können Termine bevorzugt vergeben werden. Da jeder Sondertermin auf Kosten derjenigen geht, die regulär auf die Zuteilung eines Termins warten, muss sich dies auf humanitäre bzw. medizinische Notfälle beschränken, die sich deutlich von denen anderer Antragsteller unterscheiden. U.a. die lange Trennung, Minderjährigkeit der Antragsteller oder der Bezugsperson, schwierige wirtschaftliche Lage, die Unterbringung in einem Flüchtlingslagern führen nicht zu einem Vorziehen des Termins, da viele unserer Antragsteller ähnlich gelagerte dringende humanitäre Gründe vortragen. Sollten die von Ihnen vorgetragenen Informationen/eingereichten Unterlagen aus unserer Sicht einen humanitären bzw. medizinischen Notfall begründen, werden Sie von IOM bzgl. eines Sondertermins kontaktiert. Sollten Sie keine weitere Rückmeldung auf Ihre Mail von uns oder IOM erhalten, müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass Sie sich nicht für einen Sondertermin qualifizieren. Bitte sehen Sie von weiteren Anfragen ab. Sollte in Ihrem Fall ein solcher begründeter Notfall vorliegen, übersenden Sie bitte die entsprechenden Nachweise über Kontaktformular bzw. Konsulat@erbi.auswaertiges-amt.de.
Gleiches gilt für die Bitte nach einer bevorzugten Bearbeitung des Antrags.
Ja, syrische Staatsangehörige können auch ohne Wohnsitz in bzw. Aufenthaltserlaubnis für die Region Kurdistan-Irak einen Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums beim Generalkonsulat in Erbil stellen.
Sollten Sie für einen Termin extra einreisen müssen, dann kontaktieren Sie uns bitte über Kontaktformular.
Als Nachweis muss ein Sprachprüfungszertifikat vorgelegt werden, dass aufgrund einer standardisierten Sprachprüfung gemäß den Standards der „Association of Language Testers in Europe (ALTE)“ ausgestellt wurde.
Im Visumverfahren am Generalkonsulat in Erbil sind zurzeit die Sprachprüfungszertifikate folgender Anbieter anerkennungsfähig:
- Goethe-Institut e.V. (GI),
- Verein Österreichisches Sprachdiplom Deutsch (ÖSD),
- TestDaF-Institut (TestDaF),
- telc gGmbH (TELC)
- European Consortium for the Certificate of Attainment in Modern Languages (ECL)
Zum Nachweis von Englischkenntnissen:
- Cambridge Assessment English
- TOEFL
- IELTS
Alle anderen Zertifikate sowie Bescheinigungen von Sprachschulen, die lediglich die Teilnahme an einem Deutschkurs bestätigen, können im Visumverfahren keine Anerkennung finden.
Aufgrund immer wieder auftretender Fälschungen behält sich das Generalkonsulat vor, die Plausibilität durch erneute Vorsprache zu überprüfen.
Es werden nur Sprachzertifikate akzeptiert, bei denen das Prüfungsdatum nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Sind einzelne Module wiederholt worden, gilt das Datum des ältesten bestandenen Moduls.
Die Bearbeitungsdauer bei Anträgen auf Familienzusammenführung beträgt mindestens 3 Monate.
Aufgrund der Vielzahl an Vorgängen kann sich die Bearbeitung jedoch verzögern. Anträge werden chronologisch nach Eingang bearbeitet.
Wir bitten von Sachstandsanfragen abzusehen.
Sie benötigen in diesen Fällen zur Rückkehr nach Deutschland ein sog. Wiedereinreisevisum (D-Visum National). Sie können das Visum beim Generalkonsulat in Erbil nach vorheriger Terminvereinbarung beantragen.
Bitte beachten Sie, dass bei diesem Visumprozess auch die zuständige Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort beteiligt werden muss, die Ihre Zustimmung zur Visumerteilung gibt. Um das Verfahren zu beschleunigen und ggf. schneller eine Zustimmung zu erhalten, können Sie sich bereits vorab mit Ihrer Ausländerbehörde in Verbindung setzen und auf Ihren Fall aufmerksam machen und eine Vorabzustimmung anfragen.
Studierende und Erwerbstätige-Antragsteller können nicht ihre Familienangehörigen zur Antragstellung mitbringen. Familienangehörige müssen sich auf die Familienzusammenführung-Warteliste setzen.
Das Konsulat verfolgt eine strikte Politik der Transparenz und Gleichbehandlung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass vorzeitige Termine nur in medizinischen oder humanitären Extremsituationen gewährt werden können. Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall über das Kontaktformular und informieren Sie uns unter Beifügung entsprechender Nachweise über die Härte, in der Sie sich befinden. Wir werden dann Ihren Fall sachgerecht prüfen.
Ja, auf jeden Fall. Hier gibt es keine Ausnahmen!
Da Sie den Antrag in Erbil gestellt haben, müssen Sie auch die Verfahren der Visastelle Erbil durchlaufen und den DNA-Test in Erbil durchführen.
Sie können gerne Ihren Antrag in Erbil zurückziehen und in Beirut beantragen, wenn dies Ihrer persönlichen Situation besser entspricht.
Termine für Familiennachzug zum subsidiären Schutzberechtigem werden chronologisch bearbeitet. Ein Vorziehen des Termins ist grundsätzlich aus Gründen der Gleichbehandlung nicht möglich.
IOM wird Sie kontaktieren, sobald der Termin feststeht. Wir bitten bis dahin noch um Geduld.
In nachgewiesenen medizinischen Notfällen, die sich deutlich von der Lage anderer Antragsteller mit Flüchtlingsschicksal unterscheiden, prüft das GK Erbil die Notwendigkeit eines Terminvorzugs. Hierfür müssen aktuelle, aussagefähige Atteste übersandt werden.
Leider ist es dem Generalkonsulat aus Kapazitätsgründen nicht möglich, jede einzelne Buchung auf der Warteliste bzw. bei der Terminvergabe nachzuverfolgen, zu recherchieren oder zu korrigieren.
Sollten Ihnen Fehler unterlaufen sein, welche zu Zweifeln an der Identität der eingebuchten Person führen können (komplett falscher Name, falsches Geburtsdatum oder falsche Passnummer) sollten Sie ihren Termin stornieren und sich erneut auf die Warteliste eintragen!
Nein. Eine Terminvorverlegung ist nicht möglich. Wir können Ihnen versichern, dass alle Antragsteller gleichbehandelt werden und dass alle Antragsteller derzeit leider mehere Monate auf einen Termin warten müssen. Die Visastelle erhält täglich Anfragen von Antragstellern, die um einen früheren Termin bitten und sich in einer ähnlichen Lage wie Ihre Sie befinden. Aufgrund des Gleichbehandlungsgrundatzes können wir nur Ausnahmen in absoluten Dringlichkeitsfällen machen.
Für die gemeinsame Antragstellung der Familie im Falle eines Anerkennungsverfahrens gem. § 16d AufenthG schicken Sie uns in der Terminanfrage per Kontaktformular bitte direkt die Information, dass Ihr/e Ehepartner/in (und ggf. Kinder) mit beantragen sollen und schicken Sie direkt deren Daten (Name, Vorname, Passnummer, Geburtsdatum).
Für das Sperrkonto:
- Hauptantragsteller, der/die die Anerkennung nach §16d AufenthG durchläuft: 1.091 Euro/ Monat
- Für Ehepartner setzen wir pauschal 400 Euro/ Monat und für jedes weitere Kind 300 Euro/ Monat an. Unter Umständen muss das Sperrkonto im laufenden Verfahren noch einmal erhöht werden, da die Ausländerbehörden die endgültige Berechnung durchführen.
- Wenn Sie aus Deutschland abgeschoben, zurückgeschoben oder ausgewiesen wurden, dürfen Sie nicht einfach wieder einreisen oder sich in Deutschland aufhalten. Das ist im Gesetz so geregelt (§ 11 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz).
- Wenn Sie Deutschland verlassen mussten, aber nicht rechtzeitig ausgereist sind, kann die Ausländerbehörde oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Einreisesperre verhängen. Das bedeutet: Sie dürfen für eine bestimmte Zeit nicht mehr nach Deutschland einreisen oder hier wohnen (§ 11 Abs. 6 Aufenthaltsgesetz).
- Wenn eine Einreisesperre besteht, dürfen Sie in der Regel keinen Aufenthaltstitel bekommen – auch dann nicht, wenn Sie eigentlich die Voraussetzungen erfüllen würden (§ 11 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 7 Satz 3 Aufenthaltsgesetz).
- Nur in Ausnahmefällen können Sie trotz Einreisesperre ein Visum bekommen – und zwar nur, wenn eine besondere Erlaubnis zum Betreten Deutschlands (§ 11 Abs. 8 Aufenthaltsgesetz) erteilt wird und ein Visum von der deutschen Auslandsvertretung (z. B. Visastelle Generalkonsulat Erbil) genehmigt wird. Dies kommt regelmäßig nicht in Betracht. Die Visastelle prüft das über das Ausländerzentralregister (AZR). Dort steht, ob für Sie eine Sperre eingetragen ist oder nicht.
- Für eine Verkürzung der Einreisesperre gilt:
- Wenn die Ausländerbehörde in Deutschland die Einreisesperre angeordnet hat (z. B. nach einer Abschiebung oder Ausweisung), dann müssen Sie dort einen Antrag auf Verkürzung oder Aufhebung stellen.
- Wenn die Einreisesperre vom BAMF verhängt wurde (z. B. nach Ablehnung eines Asylantrags), dann ist das BAMF zuständig für die Entscheidung über eine Verkürzung oder Aufhebung.
Sie sind dazu aufgefordert, nur vollständige Anträge einzureichen. Sie haben eine gesetzliche Mitwirkungspflicht. Wir dürfen Ihnen hierbei Fristen setzen.
Für schnellere Verfahren, die letztendlich auch dazu führen, dass die Wartelisten schneller abgebaut werden und jeder schneller seinen Termin erhält, bearbeiten wir Anträge wie folgt:
- Bei Vollständigkeit senden wir die Anträge zumeist direkt zur Beteiligung der Ausländerbehörde (wenn dies erforderlich ist).
- Wenn der Antrag unvollständig ist, setzen wir zur Nachreichung der Unterlagen eine Frist von 3 Monaten, Die Frist für das Nachreichen von Sprachzertifikaten beträgt 6 Monate. Wenn der Antrag nach Ablauf der Frist immer noch nicht vollständig ist, werden wir den Antrag nach Beteiligung der Ausländerbehöde ablehnen!
Es freut uns, dass Sie sich für eine Erwerbstätigkeit in Deutschland interessieren! Bitte verstehen Sie, dass wir kein Beratungsangebot durchführen können, bitte schauen Sie sich daher die folgende Seite an: Make it in Germany!
Wenn Sie derzeit in Deutschland sind aber ausreisen müssen, da Ihr derzeitiger Aufenthaltsstauts dies vorsieht, müssen Sie nach Rücksprache mit der Ausländerbehörde Deutschland zunächst verlassen. Anschließend können Sie das Visumverfahren in der Visastelle des Generalkonsulats nachholen. Bitte beachten Sie hierbei die aktuellen Wartezeiten (siehe oben!).
Sie können Ihren Antrag im Auslandsportal bereits aus Deutschland vorbereiten und sich registrieren. Im Auslandsportal werden Sie dazu aufgefordert, einen Nachweis über Ihren legalen Aufenthalt in Kurdistan, Irak hochzuladen: hier fügen Sie bitte die Ausreiseaufforderung durch die Ausländerbehörde ein, damit wir Ihren Fall einschätzen können.
Sprechen Sie bitte auch mit Ihrem Arbeitgeber/Ausbildungsstätte, ob Sie nicht das beschleunigte Fachkräfteverfahren durchlaufen können! Hierzu nimmt Ihr Betrieb bitte Kontakt mit der lokalen Ausländerbehörde auf.
Die gemeinsame Antragstellung möchten wir Ihnen ermöglichen!
- Bei Terminanfragen bei 16d oder 81a erwähnen Sie bitte Ihre Familienmitglieder in der Mail zur Anfrage des Termins (Name, Vorname + Passnummer). Ehepartner und Kinder dürfen mit zum Termin
- Bei Terminbuchungen Blaue Karte (Auslandsportal) gibt es derzeit noch keine Möglichkeit, Ihre Ehepartner und Kinder direkt mit anzumelden. Dies soll es in Zukunft geben. Deshalb gilt derzeit: Ihre Ehepartner und Kinder können Sie mit zum Termin begleiten, dies kündigen Sie bitte vorab per Mail an (Name, Vorname + Passnummer) und erfragen eine Bestätigung hierüber, dann tragen wir die Familienangehörigen im Terminsystem nach.
Bei allen anderen Kategorien gibt es diese Möglichkeit derzeit nicht! Bitte registrieren Sie sich auf der aktuellen Warteliste!
Wenn Sie ein Sperrkonto für nur 6 Monate eröffnen, erhalten Sie im Falle einer Visa-Erteilung das Visum nur für 6 Monate Aufenthalt.
Wir empfehlen Ihnen daher, ein Sperrkonto für 12 Monate zu eröffnen, um bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt und mehr Flexibilität zu haben.
Leider kann man mit der Chancenkarte nicht die ganze Familie mitnehmen. Der Sinn ist es, zunächst einen Job zu finden. Sobald Sie einen Job gefunden haben und eine neue Aufenthaltserlaubnis erhalten, können Sie Familienzusammenführung beantragen. Bitte beachten Sie hierbei unsere aktuellen Wartezeiten!
Leider nein, Sie müssen sich so wie alle anderen Antragstellenden auf der Warteliste für Familienzusammenführung registrieren, je nachdem welchen Aufenthaltsstatus Ihr Partner in Deutschland hat, schauen Sie doch gerne bei unserem Terminbuchungssystem vorbei!
Mit Inkrafttreten des Gesetzes wird der Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem Schutzstatus bis einschließlich 23. Juli 2027 nicht gewährt. Ziel des Gesetzes ist es, die Aufnahme- und Integrationssysteme in Deutschland zu entlasten. Wichtige Informationen zu häufigen Fragestellungen erhalten Sie hier: Wichtige Information: Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten
Das Remonstrationsverfahren gegen ablehnende Visabescheide wird zum 01.07.2025 weltweit abgeschafft.
Damit entfällt ein gesetzlich nicht vorgesehener, bislang freiwillig gewährter Rechtsbehelf im Visumverfahren (Remonstration). Angemessener Rechtsschutz ist auch künftig gewährleistet, denn der gesetzliche vorgesehene Rechtsweg wird durch die Abschaffung des Remonstrationsverfahrens nicht verkürzt. Bitte lesen Sie Ihren Ablehnungsbescheid aufmerksam durch, Ihre Möglichkeiten sind darauf beschrieben.
Zudem haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, im Fall einer Ablehnung jederzeit einen neuen Antrag auf Erteilung eines Visums zu stellen.
Schengen Visum
Sollten technische Fehler bei der Buchung auftreten, bitten wir Sie VFS Global direkt zu kontaktieren.
Nein. Der Reisezweck muss mit der Kategorie übereinstimmen.
Das Vorziehen des Termins ist grundsätzlich aus Gründen der Gleichbehandlung nicht möglich.
Leider sind die Kapazitäten der Vertretung ausgeschöpft. Termine werden in monatlichen abschnitten freigeschaltet.
Nein, das ist nicht möglich. Bitte legen Sie einen neuen Datensatz an. Im Zweifel hat erhält diese Person einen Termin zu einem späteren Zeitpunkt.
Sie sind dazu aufgefordert, nur vollständige Anträge einzureichen. Sie haben eine gesetzliche Mitwirkungspflicht.
Sie werden auf den Checklisten darauf hingewiesen, dass ein bewusst unvollständig abgegebener Antrag zu einer direkten Ablehnung führen kann und meist auch führt. Dies unterschreiben Sie mit Abgabe des Antrags. Die Visastelle fordert regelmäßig keine Unterlagen nach.
Bitte beachten Sie, dass die Visaabteilung keine Originaldokumente zurücksendet, wenn Sie keine Kopie vorlegen.
Wenn Sie einen Geschäftstermin haben, registrieren Sie sich auf der Warteliste „Geschäft“. Ihre mitreisenden Familienangehörigen müssen Touristenvisa beantragen.
Uns ist bewusst, dass die Wartezeit auf Visa für Tourismus ungleich länger ist. Allerdings versuchen wir nicht-verschiebbare Geschäftstermine zu ermöglichen, würden je Geschäftsreisenden noch Familienangehörige addiert, verlängerte sich die Warteliste!
Sollten auf der Geschäftseinladung aus Gefälligkeit die Namen der Ehepartner und Kinder stehen, wird VFS die Anträge nicht annehmen, da es sich um eine Buchung in der falschen Terminkategorie handelt. Sollte der Antrag dennoch angenommen werden, wird es aus Zweifeln am Reisezweck abgelehnt, so gehen wir davon aus, dass Minderjährige regelmäßig keine Geschäftstermine bei den Geschäftspartnern ihres Vaters wahrnehmen.
Das Remonstrationsverfahren gegen ablehnende Visabescheide wird zum 01.07.2025 weltweit abgeschafft.
Damit entfällt ein gesetzlich nicht vorgesehener, bislang freiwillig gewährter Rechtsbehelf im Visumverfahren (Remonstration). Angemessener Rechtsschutz ist auch künftig gewährleistet, denn der gesetzliche vorgesehene Rechtsweg wird durch die Abschaffung des Remonstrationsverfahrens nicht verkürzt. Bitte lesen Sie Ihren Ablehnungsbescheid aufmerksam durch, Ihre Möglichkeiten sind darauf beschrieben.
Zudem haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, im Fall einer Ablehnung jederzeit einen neuen Antrag auf Erteilung eines Visums zu stellen.
Ihre Frage wurde nicht beantwortet? Dann nehmen Sie doch direkt Kontakt mit uns auf.