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Welche Dokumente muss ich im Original und welche in Kopie mitbringen? Welche Kopien müssen beglaubigt sein?

16.01.2018 - FAQ

Grundsätzlich legen Sie alle Dokumente im Original vor. Die für die Bearbeitung benötigten Kopien werden von der Auslandsvertretung gefertigt. Die Originale können sie anschließend wieder mitnehmen. Wenn Sie von einem Dokument kein Original, sondern nur noch eine beglaubigte Kopie besitzen, können Sie diese beglaubigte Kopie anstelle des Originals mitbringen. Wenn Sie von einem Dokument (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde…) nur noch eine einfache Fotokopie zuhause haben, müssen Sie das Dokument neu beschaffen, da die Vorlage einfacher Fotokopien (ohne das dazugehörige Originaldokument bzw. der beglaubigten Fotokopie) nicht ausreicht.

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