Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Ich habe einen deutschen Pass. Hat mein Kind auch ein Recht auf einen deutschen Pass?

16.01.2018 - FAQ

In der Regel ja. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil bei der Geburt des Kindes deutsch ist. Bitte lesen Sie das Merkblatt zur Geburtsanzeige in der rechten Spalte aufmerksam durch und setzen Sie sich für weitere Informationen mit der Botschaft in Verbindung.

Bei Geburtsort des Kindes im Irak: Bitte beachten Sie, dass das Verfahren bis zur erstmaligen Passausstellung für Ihr Kind sehr zeitaufwändig ist (mehrere Wochen bis zum Teil mehrere Monate), da zunächst einige rechtliche Vorfragen geklärt werden müssen (Abstammung und Staatsangehörigkeit, Namensführung nach deutschem Recht).

FAQ

Verwandte Inhalte

nach oben