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Langzeitaufenthalte über 90 Tage (nationale Visa, D-Visa)
Nationale Visa
Ausländer, die einen Aufenthalt von über 90 Tagen, sind grundsätzlich visumpflichtig. Hiervon ausgenommen sind Unionsbürger, EWR-Staatsangehörige sowie Staatsangehörige der Schweiz.
Nach der Einreise erteilt die Ausländerbehörde auf Grundlage des Visums eine Aufenthaltserlaubnis.
Welches Visum muss ich beantragen? Finden Sie es heraus mit dem Visa Navigator
Sie haben bereits ein Visum sowie eine Stelle in Deutschland oder sind Inhaber/in einer Chancenkarte und zur Jobsuche nach Deutschland kommen? Dann schauen Sie sich als erste Orientierungshilfe in Deutschland das neue digitale Magazin Ankommen in Deutschland an.
Langzeitaufenthalte über 90 Tage (nationale Visa, D-Visa)
Visa-Anträge digitaler, schneller, einfacher: Wir stellen um! Ab sofort lösen wir die bisherigen RK-Termin-Wartelisten durch die Warteliste im neuen Auslandsportal ab. Das Auslandsportal ermöglicht ein digitales Visumsverfahren, bei dem Sie Ihren Antrag in einer Vielzahl von Kategorien bereits online stellen können. Bitte registrieren Sie sich als Gruppe, wenn Sie gemeinsam mit Ihrer Familie reisen wollen. Eine Registrierung stellt noch keinen rechtswirksamen Visumantrag dar.
Hinweis: Wer bereits in RK-Termin registriert ist, muss nichts unternehmen. Die RK-Termin-Wartelisten werden zunächst abgearbeitet. Eine erneute Anmeldung über das Auslandsportal ist in diesem Fall nicht notwendig.
Sie können den Visa-Navigator nutzen, der Ihnen dabei hilft, die richtige Visumsart zu ermitteln.
Zu welchem Zweck möchten Sie sich langfristig in Deutschland aufhalten?
Auslandsportal: digital.diplo.de/visa-fz
In den am meisten nachgefragten Familiennachzugskategorien wie unter anderem Ehegatten- bzw. Kindernachzug zu deutschen Staatsangehörigen oder irakischen/syrischen Staatsangehörigen mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland (außer humanitären Aufenthaltstiteln wie bspw. Flüchtlingsstatus) registrieren Sie sich online für Ihren Visumsantrag im Auslandsportal. Sobald die zuständige Auslandsvertretung Ihren Antrag prüfen kann, werden Sie dort benachrichtigt. Das Auslandsportal informiert Sie, welche Unterlagen in Ihrem konkreten Einzelfall benötigt werden.
Sonstige Kategorien
Sie können das Auslandsportal nicht nutzen,
- wenn Sie zu Ihrem in Deutschland lebenden nichtdeutschen EU-/EWR-/CH-Staatsangehörigen nachziehen wollen,
- wenn Ihr Familienangehöriger eine humanitäre Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis gem. §§ 22, 23, 24, 25, 25a/b, 26 AufenthG besitzt oder
- wenn Sie als sonstiger Familienangehöriger den Nachzug aufgrund einer außergewöhnlichen Härte (§ 36 Abs. 2 AufenthG) beantragen wollen.
Für diese Visumskategorien müssen Sie sich weiterhin hier über RK-Termin registrieren. Ausschließlich für diese Kategorien finden Sie untenstehend Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen.
Nachweis einfacher Deutschkenntnisse bei Ehegattennachzug
Bei Visa zum Ehegattennachzug ist regelmäßig der Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache, mindestens auf Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, erforderlich. Das A1-Sprachzertifikat muss von einem ALTE-zertifizierten Anbieter ausgestellt sein. Bei in der Region Kurdistan-Irak ausgestellten A1-Zertifikaten sind dies ausschließlich das Goethe-Institut „Start Deutsch 1“ (www.goethe.de) und das Österreichische Sprachdiplom (ÖSD) „Grundstufe Deutsch 1“ (www.osd.at). Weitere Anbieter in der Region Kurdistan-Irak werden seitens der Visastellen der deutschen Vertretungen nicht anerkannt.