Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Langzeitaufenthalte über 90 Tage (nationale Visa, D-Visa)

Artikel

Nationale Visa

Ausländer, die einen Aufenthalt von über 90 Tagen oder die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit planen, sind grundsätzlich visumpflichtig. Hiervon ausgenommen sind Unionsbürger, EWR-Staatsangehörige sowie Staatsangehörige der Schweiz.

Nach der Einreise erteilt die Ausländerbehörde auf Grundlage des Visums eine Aufenthaltserlaubnis.

Die Art des Visums hängt vom Zweck des geplanten Aufenthalts ab. Der Visa Navigator kann dabei helfen, herauszufinden, welches Visum beantragt werden muss.

Sie haben bereits ein Visum sowie eine Stelle in Deutschland oder sind Inhaber/in einer Chancenkarte und zur Jobsuche nach Deutschland kommen?
Dann schauen Sie sich als erste Orientierungshilfe in Deutschland das neue digitale Magazin Ankommen in Deutschland an.

Zu welchem Zweck möchten Sie sich langfristig in Deutschland aufhalten?

nach oben