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Langzeitaufenthalte über 90 Tage (nationale Visa, D-Visa)

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Nationale Visa

Ausländer, die einen Aufenthalt von über 90 Tagen, sind grundsätzlich visumpflichtig. Hiervon ausgenommen sind Unionsbürger, EWR-Staatsangehörige sowie Staatsangehörige der Schweiz.

Nach der Einreise erteilt die Ausländerbehörde auf Grundlage des Visums eine Aufenthaltserlaubnis.

Welches Visum muss ich beantragen? Finden Sie es heraus mit dem Visa Navigator

Sie haben bereits ein Visum sowie eine Stelle in Deutschland oder sind Inhaber/in einer Chancenkarte und zur Jobsuche nach Deutschland kommen? Dann schauen Sie sich als erste Orientierungshilfe in Deutschland das neue digitale Magazin Ankommen in Deutschland an.

Langzeitaufenthalte über 90 Tage (nationale Visa, D-Visa)

Visa-Anträge digitaler, schneller, einfacher: Wir stellen um! Ab sofort lösen wir die bisherigen RK-Termin-Wartelisten durch die Warteliste im neuen Auslandsportal ab. Das Auslandsportal ermöglicht ein digitales Visumsverfahren, bei dem Sie Ihren Antrag in einer Vielzahl von Kategorien bereits online stellen können. Bitte registrieren Sie sich als Gruppe, wenn Sie gemeinsam mit Ihrer Familie reisen wollen. Eine Registrierung stellt noch keinen rechtswirksamen Visumantrag dar.

Hinweis: Wer bereits in RK-Termin registriert ist, muss nichts unternehmen. Die RK-Termin-Wartelisten werden zunächst abgearbeitet. Eine erneute Anmeldung über das Auslandsportal ist in diesem Fall nicht notwendig.

Sie können den Visa-Navigator nutzen, der Ihnen dabei hilft, die richtige Visumsart zu ermitteln.

Zu welchem Zweck möchten Sie sich langfristig in Deutschland aufhalten?

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