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Langzeitaufenthalte über 90 Tage (nationale Visa, D-Visa)
Artikel
Nationale Visa
Ausländer, die einen Aufenthalt von über 90 Tagen oder die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit planen, sind grundsätzlich visumpflichtig. Hiervon ausgenommen sind Unionsbürger, EWR-Staatsangehörige sowie Staatsangehörige der Schweiz.
Nach der Einreise erteilt die Ausländerbehörde auf Grundlage des Visums eine Aufenthaltserlaubnis.
Die Art des Visums hängt vom Zweck des geplanten Aufenthalts ab. Der Visa Navigator kann dabei helfen, herauszufinden, welches Visum beantragt werden muss.
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